6.
Fortbildung des Personals
Die
Mitarbeiterinnen sind zu Fort- und Weiterbildungen verpflichtet (Art. 6 Bay
KiGa),
um
ihre Kompetenzen und das Wissen über die zukünftige Entwicklung der Einrichtung
zu
erhalten (regelmäßige Leiterinnentreffen, Diakonisches Werk, Austausch mit
Fachberaterinnen, Caritas...).
Jeder
Erzieherin und Kinderpflegerin stehen hierfür 5 Tage zu.