11.4.  Zusammenarbeit mit Eltern, Träger und anderen Einrichtungen

 

Die Zusammenarbeit mit Eltern ergibt sich zwingend aus den Aufgaben der Institution und aus den Erwartungen,
die von Seiten der Erzieher und Erzieherinnen, wie auch von Seiten der Eltern vorhanden sind. Um des Kindes
Willen ist eine intensive Zusammenarbeit notwendig, weil das Kind wegen verschiedener Erziehungsziele in Familie
und im Kindergarten nicht unnötig in Konfliktlagen gebracht werden darf. Um eine Bildungs- und
Erziehungspartnerschaft entwickeln und fördern zu können, werden folgende Aufgaben von Seiten des
Kindergartens umgesetzt:

 

Informationen und Austausch

 

Stärkung der Erziehungskompetenz

Familienbildende Angebote

Einzelgespräche

Auslegen von elternbildenden Materialien im Eingangsbereich

 

Beratung, Vermittlung von Fachdiensten

Beratungsgespräche

Auslegen von Ehe- und Erziehungsratgebern

 

Mitarbeit

 

 

 

Beteiligung, Mitverantwortung und Mitbestimmung

 

 

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

 

Die Arbeit im Kindergarten konzentriert sich nicht nur auf den Innenbereich unserer Einrichtung, sondern
bezieht zunehmend das Umfeld, in dem unsere Kinder leben und groß werden, mit ein. Durch diese Vernetzung
haben wir neben unseren pädagogischen Aufgaben auch eine fachpolitische Funktion. Dabei versuchen wir,
zwischen eventuell konkurrierenden Interessen zu vermitteln, wobei wir uns in erster Linie am Wohl des Kindes
orientieren.

Die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen lässt sich in unserem Kindergarten wie
nachfolgend beschreiben:

 

 Regelmäßige Teilnahme an Konferenzen, Arbeitskreisen;

Die Konfrontation mit gesellschaftlichen Kontextveränderungen hat zur 

Erhaltungen der Kompetenz und dem Wissen über zukünftige Entwicklung der 

Tageseinrichtung für Kinder beigetragen.

 

 Regelmäßiger Austausch mit den Nachbarkindergärten, um Konkurrenz abzubauen 

  und sich gegenseitig zu inspirieren.

 

 Mit der örtlichen Grundschule,

um den Kindern den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu erleichtern, 

durch Hospitationen mit den Vorschulkindern in der Schule, sowie einen 

gemeinsamen Elternabend, als auch durch Besuche der Lehrer/innen bei unseren

Kindern.

 

 Mit dem Jugendamt

  in Fragen der staatlichen Aufsicht, durch die Teilnahme aller Mitarbeiterinnen bei 

  Begehungen durch die Aufsichtsbehörde, durch die Abgabe von Jahresberichten.

 

 Zudem wird auf die vielfältigen Hilfen für Familien und Kindern einschließlich der 

  Vermittlungen von Tagespflege hingewiesen. Darüber hinaus sind wir bei der  

  Vermittlung von Kontakten behilflich.

 

 Zusammenarbeit mit Ärzten, Logopäden, Frühförderstelle, Erziehungsberatungs-

  stelle, Gesundheitsamt, Kontakte zu Einrichtungen hinsichtlich des Rahmenthemas.

 

 Schulen für die Ausbildung zur Erzieherin und Kinderpflegerin.

 

 Mit der Pfarrgemeinde durch gemeinsame Besuche oder Gottesdienste.

 

 Zusammenarbeit mit Träger und Kirchenvorstand

 

 Der Kirchenvorstand entscheidet mit dem Träger bei Einstellungsgesprächen von Personal,
bei größeren Einkäufen, wie z.B.: einem Computer, und engagiert sich bei der Vergabe von
Kindergartenplätzen (welches Kind in welche Gruppe).

 

 Gemeinsame Durchführung von kindgemäßen Gottesdiensten.

Der Pfarrer begleitet die Gottesdienste theologisch und unterstützt bei musischen und
textgebundenen Teilen.

 

Entscheidung über Personaleinstellungen und andere Fragen.Die Vorentscheidung wird vom
Kindergartenausschuss getroffen.

Der Kindergartenausschuss besteht aus Träger, zwei Personen aus dem Kirchenvorstand,
Kindergartenbeiratsvorsitzende und der Leitung des Kindergartens. Hier hat jeder ein Stimmrecht.

Der Ausschuss trifft sich vier- bis fünfmal jährlich und zusätzlich nach Bedarf.

Die Vorentscheidung muss noch vom Kirchenvorstand, je nach Entscheid, endgültig beschlossen werden.

Er fungiert als Bindeglied zwischen politischer Gemeinde, Kirchenvorstand und Eltern.

Der Träger wird zu allen Veranstaltungen (Feste, Elternabende usw.) eingeladen und entsprechend
informiert.

Bei der politischen Gemeinde tritt der Träger bei Kindergartenfragen auf.

Bei der Vergabe von Kindergartenplätzen muss ein Vertreter der politischen Gemeinde anwesend sein.

Die Informationen werden an den Kirchenvorstand weitergegeben.

(z.B. auch Informationen vom Kindergartenbeirat)

 

Ansprechpartner bei Teamfragen und Teambelangen.

Die Fragen des Personals werden in der Dienstbesprechung mit der Leitung

besprochen. Der Träger nimmt in regelmäßigen Abständen daran teil.

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