Familienbildende
Angebote
Einzelgespräche
Auslegen
von elternbildenden Materialien im Eingangsbereich
Beratungsgespräche
Auslegen
von Ehe- und Erziehungsratgebern
Mitarbeit
Beteiligung,
Mitverantwortung und Mitbestimmung
Die Arbeit im Kindergarten
konzentriert sich nicht nur auf den Innenbereich unserer Einrichtung, sondern
bezieht zunehmend das Umfeld, in dem unsere Kinder leben und groß werden,
mit ein. Durch diese Vernetzung
haben wir neben unseren pädagogischen Aufgaben auch eine fachpolitische Funktion.
Dabei versuchen wir,
zwischen eventuell konkurrierenden Interessen zu vermitteln, wobei wir uns
in erster Linie am Wohl des Kindes
orientieren.
Die
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen lässt sich in unserem Kindergarten
wie
nachfolgend beschreiben:
Regelmäßige Teilnahme an Konferenzen, Arbeitskreisen;
Die
Konfrontation mit gesellschaftlichen Kontextveränderungen hat zur
Erhaltungen
der Kompetenz und dem Wissen über zukünftige Entwicklung der
Tageseinrichtung
für Kinder beigetragen.
Regelmäßiger Austausch mit den Nachbarkindergärten,
um Konkurrenz abzubauen
und sich gegenseitig zu inspirieren.
Mit der örtlichen Grundschule,
um
den Kindern den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu erleichtern,
durch
Hospitationen mit den Vorschulkindern in der Schule, sowie einen
gemeinsamen
Elternabend, als auch durch Besuche der Lehrer/innen bei unseren
Kindern.
Mit dem Jugendamt
in Fragen der staatlichen Aufsicht, durch die
Teilnahme aller Mitarbeiterinnen bei
Begehungen durch die Aufsichtsbehörde, durch
die Abgabe von Jahresberichten.
Zudem wird auf die vielfältigen Hilfen für Familien
und Kindern einschließlich der
Vermittlungen von Tagespflege hingewiesen. Darüber
hinaus sind wir bei der
Vermittlung von Kontakten behilflich.
Zusammenarbeit mit Ärzten, Logopäden, Frühförderstelle,
Erziehungsberatungs-
stelle, Gesundheitsamt, Kontakte zu Einrichtungen
hinsichtlich des Rahmenthemas.
Schulen für die Ausbildung zur Erzieherin und
Kinderpflegerin.
Mit der Pfarrgemeinde durch gemeinsame Besuche
oder Gottesdienste.
Der Kirchenvorstand entscheidet mit dem Träger
bei Einstellungsgesprächen von Personal,
bei größeren Einkäufen, wie z.B.: einem Computer, und engagiert sich bei der
Vergabe von
Kindergartenplätzen (welches Kind in welche Gruppe).
Gemeinsame Durchführung von kindgemäßen Gottesdiensten.
Der
Pfarrer begleitet die Gottesdienste theologisch und unterstützt bei musischen
und
textgebundenen Teilen.
Entscheidung
über Personaleinstellungen und andere Fragen.
Kindergartenausschuss getroffen.
Der Kindergartenausschuss
besteht aus Träger, zwei Personen aus dem Kirchenvorstand,
Kindergartenbeiratsvorsitzende und der Leitung des Kindergartens. Hier hat
jeder ein Stimmrecht.
Der Ausschuss
trifft sich vier- bis fünfmal jährlich und zusätzlich nach Bedarf.
Die
Vorentscheidung muss noch vom Kirchenvorstand, je nach Entscheid, endgültig
beschlossen werden.
Er fungiert als
Bindeglied zwischen politischer Gemeinde, Kirchenvorstand und Eltern.
Der Träger wird zu
allen Veranstaltungen (Feste, Elternabende usw.) eingeladen und entsprechend
informiert.
Bei der
politischen Gemeinde tritt der Träger bei Kindergartenfragen auf.
Bei der Vergabe
von Kindergartenplätzen muss ein Vertreter der politischen Gemeinde anwesend
sein.
Die Informationen
werden an den Kirchenvorstand weitergegeben.
(z.B. auch
Informationen vom Kindergartenbeirat)
Ansprechpartner
bei Teamfragen und Teambelangen.
Die Fragen des
Personals werden in der Dienstbesprechung mit der Leitung
besprochen. Der Träger
nimmt in regelmäßigen Abständen daran teil.